Soziotherapie

Soziotherapie ist eine Leistung der Krankenkassen für Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Sie soll den Patient*innen dabei helfen, im Alltag besser zurecht zu kommen und sie in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung stärken.

Soziotherapie dient als Unterstützungsmaßnahme, um stationäre Kriseninterventionen in der Klinik zu verkürzen oder zu vermeiden und um psychische Stabilität aufzubauen und zu erhalten.

Ziele sind u.a.

  • die Umsetzung ärztlicher Verordnungen
  • die Festigung bereits erreichter Therapieziele
  • die Vermeidung/ Verkürzung von Krisen
  • der Aufbau eines unterstützenden sozialen Netzwerks
  • die Verbesserung von Belastbarkeit, Motivation und Ausdauer

Gerne beraten wir Sie bei einem ersten telefonischen Kontakt.

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Inhalte

Umfang und Inhalt sind individuell und richten sich vor allem nach dem Unterstützungsbedarf der Patient*innen.

Die Termine finden in Form von Besuchs-, Gesprächs- und Begleitterminen statt.

Beispiele für soziotherapeutische Angebote sind

  • Stärkung sozialer Kompetenzen
  • Hilfe den Alltag zu strukturieren
  • Entlastende Einzelgespräche
  • Förderung von Fähigkeiten und Interessen
  • Praktische Übungen zur Bewältigung des Alltags
  • Wegetraining und Begleitung zu schwierigen Terminen
  • Anleitung Krisen frühzeitig zu erkennen und Wege hinaus zu finden
  • Einbeziehung des sozialen Umfelds (z. B. durch gemeinsame Gespräche)
  • Beratung bei der Bewältigung von privaten oder beruflichen Konflikten
  • Hilfestellung bei der Beantragung von Sozialleistungen
  • Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten (z. B. Betreutes Wohnen)
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Verordnung

Soziotherapie ist eine zuzahlungspflichtige* Leistung der Krankenkasse. Sie richtet sich an Menschen mit einer psychischen Erkrankung und Einschränkungen im Alltag. Jeder gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren hat, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Anspruch auf diese Unterstützung.

Um die Leistung nach § 37a SGB V in Anspruch nehmen zu können, bedarf es einer fachärztlichen oder psychotherapeutischen Verordnung.

Hausärzte können 5 Probestunden verordnen, um den Patient*innen einen ersten Einblick in Soziotherapie zu ermöglichen. (Verordnung Probestunden)

Die weiteren Verordnungen können vom behandelnden Psychiater, Psychotherapeuten, Neurologen oder auch psychiatrischen Kliniken (Entlassmanagment) ausgestellt werden.

(Verordnungen, Behandlungsplan, Zulassung).

In einem Gespräch werden die Ziele und Maßnahmen der Soziotherapie gemeinsam vereinbart. Ein Behandlungsplan wird erstellt.

Eine Verordnung umfasst 30 Einheiten. Es können maximal 120 Einheiten in 3 Jahren verordnet werden.

*Bei der Beantragung einer Zuzahlungsbefreiung unterstützen wir Sie.

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Team

Unser Team besteht aus Cynthia Seelent, Carina Dombrowsky und Tanja Strobel.

Wir sind sozialpsychiatrische Fachkräfte, die gemäß § 132b SGB V als Soziotherapeutinnen anerkannt sind.

Wir zeichnen uns aus durch:

  • langjährige Erfahrungen in der Beratung und Begleitung von psychisch erkrankten Menschen
  • regelmäßige Fach- und Weiterbildungen
  • fachliche Beratung im Team und im beruflichen Netzwerk

Wir stellen uns auf die individuelle Situation der Patient*innen ein.

Durch den Aufbau einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung stehen wir den Patient*innen zur Seite. Wir begegnen allen auf Augenhöhe und respektieren individuelle Wünsche und Grenzen.